Seit dem 1.1.2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu einem „Job-Ticket“ steuerfrei wenn diese für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln geleistet werden.
Gesellschafter von gewerblich oder freiberuflich tätigen Personengesellschaften (z.B. GbR) können Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung entstehen, als sog. Sonderbetriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen.
Zum Veranlagungszeitraum 2014 wurde der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch den gesetzlich definierten Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ ersetzt.
Zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen hat der Gesetzgeber neue Regelungen eingeführt. Hiernach müssen ab dem 01.01.2020 grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.
Wer eine Altersrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann dem Fiskus nicht leicht entfliehen. Denn auch wenn man im Alter seinen Wohnsitz im Inland aufgibt und den Ruhestand im Ausland genießt, unterliegt die gesetzliche Rente im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht grundsätzlich weiter der Besteuerung in Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die Zweitwohnungsteuern in den bayerischen Gemeinden Oberstdorf und Sonthofen für verfassungswidrig erklärt.
Bekanntlich wird bei Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt eine Steuerermäßigung gewährt. Sie beträgt 20% der Aufwendungen (höchstens jedoch 1.200 €).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aktuell entschieden: Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen "Probearbeitstag" verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert.
Kinder und Enkel können eine von ihren (Groß-)Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen.
Ein elektronisches Fahrtenbuch erleichtert es insbesondere „Vielfahrern“, ein Fahrtenbuch für steuerliche Zwecke ordnungsgemäß zu führen. Auch wenn diverse Anbieter hier mit der Aussage „finanzamtskonform“ o.Ä. dem Kunden etwas anderes suggerieren – reicht aber die Möglichkeit der elektronischen Aufzeichnung allein nicht!