Innovationen bzw. Forschung und Entwicklung (FuE) werden in Deutschland bisher steuerlich nicht gefördert. Damit bildet Deutschland unter den Industriestaaten (zusammen mit wenigen anderen, z.B. Bulgarien, Schweden, Liechtenstein) eine Ausnahme.
Bruchteilsgemeinschaft ist kein Unternehmer (mehr)
Der BFH hat seine Rechtsprechung zum umsatzsteuerlichen Unternehmer bei einer Gemeinschaft geändert. Die Gemeinschaft scheidet nach dieser neuen Auffassung nun regelmäßig als Unternehmer aus. Dieses sind vielmehr alleinig die dahinterstehenden Gemeinschafter.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) macht in einer Pressemitteilung vom 19. Februar 2019 auf eine zurzeit von einigen Finanzämtern praktizierte Vollzugspraxis aufmerksam, wonach Mittelständler zur Zahlung einer Digitalsteuer herangezogen werden sollen.
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten.
Fördert der Arbeitgeber, zusätzlich zum gezahlten Lohn und Gehalt, die Fahrten zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (dies gilt für Barzuschüsse sowie für Sachleistungen, wie das sog. Jobticket oder eine Bahn-Card), müssen diese Arbeitgeberleistungen nicht mehr versteuert werden.
Arbeit auf Abruf liegt dann vor, wenn die Dauer der (Teilzeit-)Arbeitszeit auf einen bestimmten Zeitraum im Arbeitsvertrag festgelegt ist und die Lage der Arbeitszeit von der Konkretisierung des Arbeitgebers durch Abruf der Arbeitsleistung abhängt.