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Aktuelles

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Unser letzter Arbeitstag in 2024 ist Freitag, 20.12.2024 - wo wir bis 11.30 Uhr erreichbar sind; ab Dienstag, 07.01.2025 freuen wir uns wieder auf Ihre Herausforderungen.
Im Rahmen der Bayerischen Grundsteuerreform haben Sie dem Finanzamt neue Grundsteuererklärungen zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 übermittelt.
Vom 17.5.2024 bis einschließlich 27.05.2024 bin ich im Urlaub.
Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtend. Dies wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Wir informieren Sie, was das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnungspflicht beinhalten und zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt schon vorbereiten können.
Wie bereits mitgeteilt, hat die Finanzverwaltung die Frist zur Aufrüstung von Registrierkassen mit einer zertifizierten Sicherheitslösung (TSE) bzw. die Pflicht zur Anschaffung einer solchen Kasse auf den 30. September 2020 verschoben. Davon unberührt ist jedoch die gesetzlich vorgesehene Belegausgabepflicht – diese greift zum 01.01.2020.
Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen (vgl. hierzu bereits Mandanteninformationsbrief vom 01.09.2019).
Im November wurde das Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen, welches eine Fülle von Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft enthält.
Der Bundesrat hat im November dieses Jahres dem sog. Jahressteuergesetz 2019 (JStG 2019) zugestimmt, so dass zum Anfang des Jahres eine Vielzahl neuer steuerlicher Regelung in Kraft treten. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen für die Praxis vor.
Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte ab dem 01.01.2020 an den Verbraucherpreisindex angepasst. Dieser stieg im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenleistungen um 2,8 % während der Wert für Unterkunft bzw. Mieten um 1,8 % gestiegen ist.